Vereinbarung mit unseren Kooperationspartner

Sollte der Kunde mit allen von der Firma  vorgeschlagenen Ablösekräften auf keinen Fall einverstanden sein, oder wenn die Firma keine dem Kunden passsende Ablösekraft zur Verfügung hat bis spätestens 10 Tage vor dem Wechsel, erklärt sich die Firma damit einverstanden, dass Pflegena dem Kunden eine passenden Pflegehilfskraft  von einer anderen osteuropäischen Firma vermitteln kann. Dann  ruht der Vertrag zwischen dem Kunden und der  Firma solange, bis entweder Ihre bereits im Einsatz gewesene Pflegehilfskraft wieder bei demselben Kunde in den Einsatz kommt für den vereinbarten Zeitraum, oder wenn die Firma bis zum übernächsten Wechsel eine andere Pflegehilfskraft zur Entsendung zur Verfügung hat, die den Anforderungen des Kunden entsprechen, tritt dieser Vertrag automatisch wieder in Kraft. 

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