Polnische Pflegehilfskräfte Fragen und Antworten:

ab Pflegegrad II (2) erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse in jeden Fall 

zusätzlich zu Ihrem zustehenden Pflegegeld, jährlich folgende Leistungen auf Antrag:

 

Sie erhalten pro Jahr 1.612 € für ein Urlaubsvertretung, die wir gerne für Sie organisieren

 

sogar 2.418 € zusätztlich zum Pflegegeld (wenn Sie die Kurzeitpflege nicht beanspruchen),  

das sind zusätzlich über 200,00 € im Monat die Sie von Ihrer Kasse erhalten.

Wir sind gerne behilflich bei der Beantragung.  

 

Plus Pflegegeld:

 

Ist es legal, ausländisches Pflege- und Betreuungspersonal zu beschäftigen?

Unsere Pflegehilfskräfte/Haushaltshilfen  sind in Slowakei, Tschechien ,  Polen ,  Ungarn oder Rumänien, sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbständig tätig; als Nachweis legen sie ein A1/E101 Formular vor. Steuern und Sozialabgaben werden im Heimatland abgeführt. Die Erbringung von Haushaltsdienstleistungen in Deutschland ist im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gestattet.

Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und im Rahmen ihrer Firma entsendet werden (Nachweis des A1-Entsendeformular) oder als Unternehmer-/in freiberuflich oder gewerblich gemeldet sein:

(Nachweis Gewerbeschein/Freiberuflichkeit bzw. bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland zusätzlich das A1-Entsendeformular für die sogenannte Eigenentsendung).

Eine weitere Möglichkeit ist die Direkteinstellung einer Betreuungskraft bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen. Sie werden Arbeitgeber mit allen Verpflichtungen und Haftungsrisiken. Bei diesem Modell sind die Kosten jedoch weitaus höher und die Flexibilität ist sehr eingeschränkt.

Wie sind die Rahmenbedingungen?

Für das Personal muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden; das Bad muss mitbenutzt werden können. Kost und Logis sind frei.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.30 Uhr gilt eine Rufbereitschaft und keine Sitznachtwache. Die Betreuungskraft muss täglich mindestens zwei Stunden zur freien Verfügung haben. Sie ist ansonsten aber immer Tag und Nacht zugegen; mithin eine „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung.

 

Ablauf:

Kontaktaufnahme:
Rufen Sie uns unter der Rufnummer 07742-702207742-7022 an oder schicken Sie uns das Online-Kontaktformular. Wenn Sie sich bereits ausreichend informiert fühlen, können Sie uns gerne auch direkt den ausgefüllten Online-Fragebogen zuschicken. Ansonsten suchen wir Sie nach der Kontaktaufnahme gerne zu einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch vor Ort auf.

Ihre Wahl:
Nach Ihren Vorgaben und Anforderungen suchen wir gemeinsam mit unserem osteuropäischen Partner Pflege- und Betreuungskräfte, die Ihren Wünschen und Anforderungen optimal entsprechen, aus. In den Ihnen schriftlich unterbreiteten Vorschlägen stellen sich die jeweiligen Betreuer/innen vor. Sollte Ihnen eine vorgeschlagene Pflege- und Betreuungskraft nicht zusagen, erhalten Sie ein neues Personalangebot. Bereits 3 bis 5 Tage nach Vertragsschluss, gegebenenfalls nach Absprache, ist die Hilfskraft bei Ihnen vor Ort.

Anreise:
Nachdem Sie sich für eine Betreuungskraft entschieden haben, organisieren wir die Anreise. Die Betreuungskräfte reisen mit Busunternehmen oder mit dem Zug in Ihre oder zur nächst größeren Stadt an. Sie erhalten frühzeitig Kenntnis über die Ankunftszeit und den Ankunftsort und nehmen Ihre Betreuungskraft in Empfang. Falls dies nicht möglich ist, organisieren wir gerne eine individuelle Beförderung bis zu Ihnen nach Hause (ggf. gegen Aufpreis).

Leistungserbringung:
Während der Vertragsdauer stehen wir oder unser Partnerunternehmen Ihnen und auch der Pflegekraft bei Fragen, Änderungswünschen oder Problemen jederzeit – und zwar „rund um die Uhr“ – mit Rat und Tat zur Seite. Unserem Team gehören auch Muttersprachler an, so dass beim Pflege- und Betreuungspersonal keine Verständigungsschwierigkeiten aufkommen können.

Kommt immer das gleiche Personal in den Haushalt?

In der Regel verhält es sich so, dass die Ihrerseits ausgewählte Pflegekraft drei Monate bei Ihnen vor Ort bleibt, dann für einen Monat von einer anderen Betreuungskraft vertreten wird, bevor sie dann wiederum drei Monate zu Ihnen zurückkehrt.

Der Hilfebedürftige muss sich daher nicht, wie ansonsten oftmals üblich, an stets wechselndes Personal gewöhnen. Eine der wichtigen Maximen unserer Dienstleistung.

 

Wie lange dauert es, bis das Pflegepersonal vor Ort ist?

In aller Regel vergehen nach Auftragserteilung lediglich 3 bis 5 Tage, gegebenenfalls nach Absprache, bevor das Pflegepersonal mit seiner Tätigkeit beginnt.

Welche Kosten entstehen durch die „24-Stunden-Pflege“?

Einer unserer wichtigsten Grundsätze ist der der Transparenz. Neben den Ihnen in einem persönlichen Gespräch genannten Fixkosten entstehen keine weiteren, wie mitunter üblich, verdeckten oder zusätzlichen Kosten, wie beispielsweise Vermittlungsgebühren des Pflegepersonals.

Um der individuellen Situation und den oftmals abweichenden Ansprüchen und Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden, haben wir ein diesen Umständen Rechnung tragendes Kostenmodell entwickelt, das wir Ihnen in dem zu führenden Beratungsgespräch gerne vorstellen.

Die fixe Tagespauschale beginnt im Leistungsbereich „Standard“ nach dem Mindestlohngesetz Legal, außer einer An- und Abreisepauschale ohne zusätzliche Kosten!

 

 Wie sind die Kündigungsfristen?

Der mit unserem Kooperationspartner geschlossene Vertrag kann ohne Angaben von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Falle des Todes des Hilfebedürftigen gelten andere – verkürzte Kündigungsfristen.

Die Vertragslaufzeit ist auf max. ein Jahr beschränkt. Längere Vertragslaufzeiten, die oftmals angedient werden, verstoßen gegen geltendes deutsches Recht.

 

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Es werden nur schriftliche Verträge abgeschlossen. Diese können innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

 

Wie sind die Sprachkenntnisse des Pflege- und Betreuungspersonals?

Die Sprachkenntnisse der oftmals examinierten Pflegerinnen und Pfleger , Pflegehilfskräften und Haushaltshilfen sind unterschiedlich gut ausgeprägt und finden selbstverständlich im Rahmen der zu treffenden Kostenregelung Berücksichtigung.

 

Können die anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden und/oder erhält man staatlicherseits Zuschüsse hierzu?

Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen (Krankenkassen) geschlossen, so dass ihre Dienstleistung privat entlohnt werden muss. Sie können jedoch Geldleistungen für so genannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch nehmen, die sich je nach Pflegestufe folgendermaßen gliedern:

 

 

Muss ich das ausländische Personal anmelden?

Eine Anmeldung bei einer deutschen Behörde ist nicht notwendig und erforderlich. Sie fungieren nicht als Arbeitgeber, sondern unser osteuropäischer Kooperationspartner, bzw. die selbständige Kraft muss im Besitz des A1 Formulars und eines Gewerbescheins im Heimatland sein.

Lassen Sie sich nicht auf Schwarzmarktangebote ohne jegliche Anmeldung und behördliche Nachweise der vermittelten Betreuungskräfte ein. Die Agentur Pflegena bietet Ihnen eine zuverlässige Vermittlung und Organisation im Rahmen der vorhandenen, rechtlichen Strukturen. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass es in Deutschland noch keine eindeutige Rechtssicherheit für Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der häuslichen 24 Stunden Betreuung bzw. 24 Stunden Pflege gibt. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vermutet verstärkt auch bei Privathaushalten eine Arbeitnehmerüberlassung bei entsendeten, angestellten Betreuungskräften und somit könnte die Problematik der Deklarierung der entsendeten Betreuungskräfte als Arbeitnehmer der Familien und nicht der ausländischen Entsendeunternehmen entstehen. Hierzu gibt es jedoch noch kein Gerichtsurteil! Beim Modell der selbstständigen Betreuungskräfte besteht die Problematik der Scheinselbstständigkeit und somit – bezogen auf eine jeweilige Einzelfall-Entscheidung (tatsächliche Tätigkeitsgestaltung vor Ort) – das Vorliegen eines Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnisses zwischen Auftraggebern (Privathaushalt) und der selbstständigen Betreuungskräfte. Hierzu gibt es bisher unterschiedliche (Einzelfall-)Entscheidungen der Gerichte. Im schlimmsten Fall kann es – ohne Vorliegen einer A1-Entsendebescheinigung bei entsendeten Betreuungskräften – zu Nachforderungen von entgangenen Sozialversicherungsbeiträgen seitens der Deutschen Rentenversicherung und zu Bußgeldzahlungen kommen.

In Bezug auf die bislang marktüblichen und favorisierten Modelle (Entsendung und Selbstständigkeit), bei denen der Privathaushalt als Auftraggeber und nicht als Arbeitgeber agiert, hat Deutschland leider immer noch die unbefriedigende Situation eines Graubereichs mit einer Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Die deutsche Politik hat es bisher versäumt ein finanzierbares, unbürokratisches und rechtlich sicheres Modell für seine pflegebedürftige Bevölkerung und dessen Angehörige zu etablieren.

Die einzige und absolut sichere Variante ist derzeit das Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell. Bei diesem Modell stellt der Privathaushalt die Betreuungskräfte als Arbeitnehmer ein und wird zum Arbeitgeber mit allen Rechten und auch Pflichten.

Die Kosten sind in diesem Fall leider um einiges höher und der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Bei der Umsetzung dieses Modells stehen wir Ihnen gerne zur Seite! 

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Unser Nachbar Österreich hat bereits rechtliche Rahmenbedingungen für die häusliche 24 Stunden Betreuung bzw. 24 Stunden Pflege geschaffen und somit den Veränderungen in der Gesellschaft und der Arbeitswelt Rechnung getragen. Dort gibt es das Modell der sogenannten arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit mit einem Auftraggeber. 

 

Warum sollte ich mich für Pflegena und nicht für einen anderen, vielleicht sogar preisgünstigeren Anbieter entscheiden?

Unser Dienstleistungsangebot ist uneingeschränkt legal. Wir kooperieren mit den osteuropäischen Marktführern, die bei der Auswahl des Pflegepersonals besonders kritisch und anspruchsvoll sind. Wir bieten nach vorheriger umfassender Prüfung eine für Sie „maßgeschneiderte“ Pflege- und Betreuungskraft zu einem fairen Preis an. Wir bzw. unser Kooperationspartner sind jährlich an 365 Tagen rund um die Uhr in Not- und Problemfällen erreichbar.  

 

Die am häufigsten gestellten Fragen     ?          

 

Arbeitet die Betreuerin tatsächlich 24 Stunden jeden Tag?

 

Diese Frage beantwortet sich im Grunde von selbst. Da kein Mensch ohne Ruhepausen zuverlässige Arbeit leisten kann benötigt auch unsere Betreuungskraft solche Pausen etwas Freizeit und etwas Abwechslung um Ihnen mit voller Kraft zur Verfügung stehen zu können. Wichtig ist, dass unsere Betreuerin jederzeit anwesend ist und in Notfällen sofort eingreifen und unterstützen kann.

 

Was beinhaltet die 24-Stunden-Betreung?

 

Unsere Betreuungskraft lebt und wohnt im Haushalt Ihres Angehörigen um sich auch durchgehend um ihn kümmern zu können. Dies ermöglicht auch ein schnelles Eingreifen in Notfallsituationen – auch nachts. Überwiegend kümmert sich die Betreuungskraft um haushälterische Tätigkeiten (Essen zubereiten, Wäsche machen, Reinigung des Haushalts ect….) sowie als Kontakt- und Vertrauensperson für Ihren Angehörigen. Selbstverständlich werden auch leichte pflegerische Tätigkeiten geleistet wie zum Beispiel Hilfen beim Waschen, Toilettengang, Be- und Entkleiden, beim Essen und ähnlichem.

 

Wie schnell kann die Betreuerin vor Ort sein?

 

Grundsätzlich kann die Betreuungskraft innerhalb fünf Werktagen nach Vertragsschluss bereits bei Ihnen sein. Dies hängt mitunter auch von Ihren persönlichen Anforderungen an unsere Betreuerin wie z.B. medizinische Kenntnisse und Charakter ab.

       

Wann ist eine 24-Stunden–Betreuung möglich?

 

Unsere Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer um einen geeigneten Rückzugsraum zum Ausruhen zu haben. Ebenso müssen die sanitären Einrichtungen für sie zugänglich sein. Kost und Logis sind für unsere Betreuungskraft frei. Wichtig ist auch dass die 24-Stunden-Betreuung unter medizinischen Gesichtspunkten möglich und vertretbar ist.

 

Wie lange kann die Betreuung erfolgen?

 

Die Vertragsdauer bestimmen Sie selbst. Von Urlaubsvertretung über einen kürzeren Zeitraum bis zur Langzeitbetreuung ist alles möglich. Maximale Vertragsdauer ist zunächst 12 Monate und kann auf Wunsch verlängert werden. Bei längerer Vertragsdauer als drei Monaten darf unsere Betreuerin maximal zwei Monate Urlaub nehmen. In dieser Zeit stellen wir Ihnen eine Vertretungsbetreuerin zur Verfügung. Für die restliche Zeit kehrt die ursprüngliche Betreuerin zu Ihnen zurück.

 

Gibt es auch versteckte Kosten?

 

NEIN. Es gibt keine versteckten Kosten. Lediglich fallen Fahrtkosten der Betreuerin für Sie an. Sollte sich herausstellen, dass Sie mit unserer Betreuerin nicht klarkommen –was aufgrund der individuellen Auswahl sehr unwahrscheinlich ist- wird selbst für den Austausch der Betreuerin keine weitere Gebühr fällig.

 

PFLEGENA wird von keinem Franchise Unternehmen gesteuert, das zusätzliche versteckte Kosten

verursacht. 

Dem Inhaber wird im Allgemeinen ein gutes Gespür nachgesagt, die passende Frau zu finden, was

unter anderem Fachwissen und eine langjährige Erfahrung voraussetzt.