🧾 Erklärung zum Entsendemodell
Entsendung nach EU‑Recht – so funktioniert das Modell bei Pflegena
Pflegena arbeitet im Rahmen des sogenannten Entsendemodells. Dieses Modell ist in der Europäischen Union klar geregelt und ermöglicht es, dass Betreuungskräfte aus einem EU‑Mitgliedstaat – zum Beispiel aus Polen oder der Slowakei – legal in Deutschland arbeiten, während sie weiterhin im Heimatland angestellt und sozialversichert bleiben.
Rechtsgrundlagen des Entsendemodells
Das Entsendemodell basiert auf verbindlichem EU‑Recht:
Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU.
Verordnung (EG) Nr. 987/2009
Durchführungsbestimmungen zur Entsendung.
Ergänzend gelten in Deutschland:
- Arbeitnehmer‑Entsendegesetz (AEntG) – Mindestarbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Regelung der zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen
- Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Melde‑ und Nachweispflichten
A1‑Bescheinigung als Nachweis
Jede Betreuungskraft erhält eine A1‑Bescheinigung ihres Arbeitgebers im Heimatland.
Diese bestätigt:
- Die Betreuungskraft ist ordnungsgemäß im Heimatland sozialversichert
- Die Entsendung erfolgt rechtskonform nach EU‑Vorgaben
- Es besteht keine doppelte Sozialversicherungspflicht
Die A1‑Bescheinigung ist ein zwingender Bestandteil des legalen Entsendemodells.
Ihre Vorteile als Familie
- Rechtssicherheit durch EU‑weit einheitliche Regeln
- Keine Arbeitgeberpflichten für die Familie
- Sozialversicherungsschutz der Betreuungskraft ist vollständig gewährleistet
- Transparente Verträge mit klar geregelten Leistungen
Warum Pflegena dieses Modell nutzt
Das Entsendemodell ermöglicht eine verlässliche, faire und gesetzeskonforme Betreuung zu Hause, ohne dass Familien in komplexe Arbeitgeberpflichten geraten.
Pflegena arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Partnerunternehmen zusammen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
