🧾 Erklärung zum Entsendemodell 

Entsendung nach EU‑Recht – so funktioniert das Modell bei Pflegena

Pflegena arbeitet im Rahmen des sogenannten Entsendemodells. Dieses Modell ist in der Europäischen Union klar geregelt und ermöglicht es, dass Betreuungskräfte aus einem EU‑Mitgliedstaat – zum Beispiel aus Polen oder der Slowakei – legal in Deutschland arbeiten, während sie weiterhin im Heimatland angestellt und sozialversichert bleiben.

Rechtsgrundlagen des Entsendemodells

Das Entsendemodell basiert auf verbindlichem EU‑Recht:

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU.

Verordnung (EG) Nr. 987/2009 
Durchführungsbestimmungen zur Entsendung.

Ergänzend gelten in Deutschland:

  • Arbeitnehmer‑Entsendegesetz (AEntG) – Mindestarbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Regelung der zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen
  • Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Melde‑ und Nachweispflichten

A1‑Bescheinigung als Nachweis

Jede Betreuungskraft erhält eine A1‑Bescheinigung ihres Arbeitgebers im Heimatland.
Diese bestätigt:

  • Die Betreuungskraft ist ordnungsgemäß im Heimatland sozialversichert
  • Die Entsendung erfolgt rechtskonform nach EU‑Vorgaben
  • Es besteht keine doppelte Sozialversicherungspflicht

Die A1‑Bescheinigung ist ein zwingender Bestandteil des legalen Entsendemodells.

Ihre Vorteile als Familie

  • Rechtssicherheit durch EU‑weit einheitliche Regeln
  • Keine Arbeitgeberpflichten für die Familie
  • Sozialversicherungsschutz der Betreuungskraft ist vollständig gewährleistet
  • Transparente Verträge mit klar geregelten Leistungen

Warum Pflegena dieses Modell nutzt

Das Entsendemodell ermöglicht eine verlässliche, faire und gesetzeskonforme Betreuung zu Hause, ohne dass Familien in komplexe Arbeitgeberpflichten geraten.
Pflegena arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Partnerunternehmen zusammen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

 

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