Rechtlicher Hinweis
Der Begriff „24‑Stunden‑Seniorenbetreuung“ ist ein umgangssprachlicher Ausdruck, der eine Betreuungssituation mit durchgehender Anwesenheit einer Betreuungskraft im Haushalt beschreibt. Er stellt keine Aussage über eine ununterbrochene Arbeitsleistung dar.
Betreuungskräfte unterliegen den geltenden arbeits‑ und sozialrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu Arbeits‑, Ruhe‑ und Bereitschaftszeiten. Eine tatsächliche Arbeitsleistung über 24 Stunden ist weder vorgesehen noch zulässig.
Erfahrungswerte sowie Studien zeigen, dass die aktive tägliche Arbeitszeit durchschnittlich etwa 6:47 Stunden beträgt. Die übrige Zeit dient der Bereitschaft, Erholung und dem Schlaf. Die Betreuung erfolgt bedarfsgerecht, realistisch und gesetzeskonform.
April
2026
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